WST Winkel – REACH konform - RoHS konform - PAK geprüft
Von Andreas Eifler –
Theodor Winkel GmbH
und Stephan Eifler –
Theodor Winkel GmbH
Immer mehr kommt man in den Kontakt mit den drei magischen Worten: REACH, RoHS und PAK. Diese 3 Begriffe stehen für Zulassungen, bzw. Richtlinien in Zusammenhang mit Materialien und Produkten; diese regeln u.a. den zulässigen Anteil an Stoffen, die als gesundheitsbedenklich und/oder umweltschädlich eingestuft sind.
Wir wollen ihnen diese 3 Begriffe hier in Kurzform erläutern und die Bedeutung dieser näher bringen, denn Sie werden mehr und mehr mit diesen Richtlinien/Verordnungen konfrontiert.
Zusätzlich haben wir die momentan gültigen Dokumente für Sie zum Download bereitgestellt, für den Fall, dass Sie sich noch eingehender informieren und in dieses umfangreiche Thema einarbeiten wollen.
Die Europäische Kommission hat die Anh. XIV und XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ergänzt. Dies geschieht mit den Verordnungen (EU) 2017/999 vom 13. Juni 2017 (ABl. L 150 S. 7) und (EU) 2017/1000 vom 13. Juni 2017 (ABl. L 150 S. 14).
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) trat am 01.06.2007 in Kraft und ist eine EG Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Im Geltungsbereich dieser Richtlinie dürfen von der Industrie nur noch chemische Stoffe in den Verkehr gebracht werden, welche vorher registriert und bewertet wurden. Dieses dient u.a. der Einschränkung von gesundheitsgefährdenden Stoffen in Produkten und Umwelt.
Wir bestätigen Ihnen die REACH Konformität gemäß Artikel 33, REACH EG-Verordnung VO 1907/2006. Die von uns bevorrateten und verarbeiteten Materialien enthalten keine Stoffe, welche nach der REACH Verordnung als besorgniserregend eingestuft wurden. Wir arbeiten als "nachgeschalteter Anwender" und haben uns freiwillig zu den vorgeschriebenen Informationspflichten der Materialhersteller verpflichtet. Von sämtlichen Herstellern haben wir uns eine evtl. notwendige Vorregistrierung von relevanten Stoffen bestätigen lassen.
RoHS ist eine EG-Richtlinie (2002/95/EG RoHS 1, seit dem 03.01.2013 2011/65/EU RoHS 2) zur Beschränkung der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten und regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. RoHS steht für "Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances", auf deutsch also für "Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe".
Substanzen wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) sollen beispielsweise durch die RoHS-Richtlinie aus den Produkten verbannt werden. Da sich diese Stoffe aber nicht vollständig verbannen lassen wurden Grenzwerte eingeführt (maximal 0,01 Gewichtsprozent Cadmium und
maximal je 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE). Es gibt aber natürlich weiterhin Ausnahmen wie bleihaltiger Lötzinn, Quecksilber in Leuchtmitteln, Blei in KFZ-Batterien, etc..
Wir bestätigen Ihnen, dass die von uns gelieferten Teile aus Elastomeren und asbestfreien Hochdruckdichtungsmaterialien (mit Ausnahme spezieller flammenhemmender Materialien, die nicht zum Standardsortiment gehören), den Anforderungen der RL 2011/65/EU RoHS 2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Die erforderlichen Nachweisdokumente zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß der Europäischen Richtlinie 2011/65/EU werden von uns erstellt und für Anfragen der Marktaufsichtsbehörde bereitgehalten, oder wir haben unsere Lieferanten dahingehend verpflichtet. Die Nachweisführung unter dieser Richtlinie erfolgt auf Basis von harmonisierten
Normen, sofern diese im Amtsblatt der Europäischen Union genannt werden. Ist dies nicht gegeben, so werden wir im Bedarfsfall die verwendeten Prüfgrundlagen nennen.
PAK steht für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (oder auf engl. auch PAH = Polycyclic Aromatic Hydrocarbons).
Es gibt Richtwerte für die maximale PAK-Konzentration in Verbraucherprodukten, aber keinen gesetzlichen Grenzwert. Maßgeblich für die deutsche Industrie ist nur das PAK-Dokument ZEK 01.4-08 welches vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Zusammenarbeit mit dem ZEK (Zentraler Erfahrungsaustauschkreis) zur Vereinheitlichung der Prüfverfahren entwickelt wurde. Seit dem 29.11.2011 muss die ZEK 01.4-08 (davor natürlich die älteren Fassungen) bei der GS Prüfung berücksichtigt werden, Artikel ohne GS Prüfung können so deutlich mehr PAK enthalten, da die ZEK 01.4-08 dort keine Verwendung findet.
PAK gelten auf Grund ihrer Persistenz, ihrer Toxizität und ihrer ubiquitären Verbreitung als Umweltschadstoffe.
Die Aufnahme von PAK kann u.a. über die Haut, Nahrungsmittel, Trinkwasser, Rauch und Luft erfolgen. Beispielsweise führt der Kontakt mit PAK zu einem Entfetten die Haut, zu Hautentzündungen und können auch Hornhautschädigungen hervorrufen sowie die Atemwege, Augen und den Verdauungstrakt reizen. Einige PAK sind für den Menschen krebserregend, weshalb auch immer wieder bemängelt wird, dass es noch keine Gesetzgebung und somit verbindlichen Regularien zu PAK Grenzwerten gibt.
Absolute PAK-Freiheit gibt es nur in sehr wenigen Elastomer-Produkten (wenn überhaupt, da PAK in sehr niedrigen Anteilen teilweise noch gar nicht nachgewiesen werden kann). EU-seitig gibt es noch keine Grenzwertermittlung für PAK in unseren Erzeugnissen. Ferner greift hier unsere Erklärung zur REACH.
Um aber eigene Ergebnisse zu haben und uns nicht allein auf die Aussagen der Hersteller verlassen zu müssen, haben wir von einigen unserer verarbeiteten Materialien, Prüfzeugnisse bei einem deutschen Labor in Auftrag gegeben, um den tatsächlichen PAK-Gehalt, speziell in den Asienimporten zu erfahren. Auch hier unterschreiten die Materialien deutlich eine Massekonzentration von 1/1.000. Der Großteil unserer Materialien liegt sogar innerhalb der strengen Richtwerte der ZEK 01.4-08 innerhalb der Kategorie 3 (oder besser), also Materialien, die nicht in Kategorie 1 oder 2 fallen, mit einem vorhersehbarem Hautkontakt bis zu 30 Sekunden (kurzfristiger Hautkontakt), mit einem zulässigen Grenzwert von Summe 18 PAK (EPA) mit bis zu 200 mg pro kg.
Besonders kritisch beäugt werden immer günstige Produkte aus Asien. Dort bestätigen uns unsere Partner, dass alle Produkte einen PAK-Anteil unter 1/1000 aufweisen. Unsere Labormessungen ergaben deutlich niedrigere Werte, der Höchstwert wurde bei keiner unserer Prüfungen auch nur annährend erreicht.
Wir lassen unsere Produkte auf die 18 folgenden, in der ZEK 01.4-08 aufgeführten, PAK prüfen:
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Naphthalin
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Acenaphthylen
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Acenaphthen
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Fluoren
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Phenanthren
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Anthracen
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Fluoranthen
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Pyren
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Benzo[a]anthracen
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Chrysen
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Benzo[b]fluoranthen
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Benzo-(k)-fluoranthen
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Benzo-(j)-fluoranthen
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Benzo[a]pyren
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Benzo(e)pyren
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Indeno[1,2,3-cd]pyren
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Dibenzo[a,h]anthracen
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Benzo[ghi]perylen
Die Richtlinie ist in ihrer jeweils gültigen Fassung via Internet bei der Europäischen Union in Brüssel unter http://europa.eu (weitere Suche gemäß Wegweiser) abrufbar.
Artikel, mit Stand 27.01.2014, wurde/wird veröffentlicht im:
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Bei Interesse an einer Veröffentlichung wenden Sie sich bitte an den Autor: eifler@wst-winkel.de